Forschung
Anträge auf Förderung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) können ausschließlich durch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen – AiF gestellt werden. Dies sind industrielle Forschungsvereinigungen wie die FVV, in denen sich Unternehmen innerhalb einzelner Branchen oder Technologiefelder zwecks gemeinsamer Forschung zusammengeschlossen haben. Unternehmen oder Forschungseinrichtungen können Themenvorschläge für Vorhaben der Gemeinschaftsforschung an diese gemeinnützigen Forschungsvereinigungen richten.
Wir stellen den FVV-Mitgliedsunternehmen und Forschungspartnern in unserem Downloadbereich gerne Leitfäden, Formulare und Vorlagen für die IGF-Projektadministration zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass von Nicht-Mitgliedern unaufgefordert eingereichte Unterlagen, wie z. B. Projektskizzen, von uns weder angenommen noch beantwortet werden können.
Tanja Stupar, FVV Projektadministration und Finanzen
Innovationsmanagement mit Industrieller Gemeinschaftsforschung
Am 1. September 2017 trat die neue Richtlinie über die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) in Kraft. Sie ersetzt die Vorgängerversion, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2017 befristet war. Die neue Richtlinie ist am 31. August 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (BAnz AT 31.08.2017 B1).
IGF-Richtlinie (Stand: 01.09.2017)Leitfäden | Formulare | Vorlagen
Leitfäden
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