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Die EU-Flottenziele der CO2-Gesetzgebung für Neufahrzeuge sind ein wichtiger Baustein der EU-Klimastrategie // Für den Verkehrssektor in Deutschland wird bis 2030 eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 – 42 % gegenüber dem Stand von 1990 angestrebt // BMWi und Frontier Economics stellen nun einen detaillierten Entwurf für eine Anrechnung von CO2-Reduktionen aus synthetischen und fortschrittlichen alternativen Kraftstoffen (SuFAK) im Rahmen der EU-Flottenziele vor
Im Zuge des Pariser Klimaabkommens 2015 haben sich die EU-Mitgliedstaaten zur deutlichen Senkung ihrer CO2-Emissionen verpflichtet. Für den Verkehrssektor in Deutschland wird bis 2030 eine Senkung um 40 – 42 % gegenüber dem Stand von 1990 angestrebt. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission verschiedene Maßnahmen zu einer effektiven und effizienten Senkung der Emissionen ergriffen. Die EU-Flottenziele in der CO2-Gesetzgebung für Neufahrzeuge sind dabei ein wichtiger Baustein.
Die EU-Flottenzielregulierung gilt für alle neuen Straßenfahrzeuge in der EU, berücksichtigt jedoch bislang keine Unterschiede bei den Kraftstoffen: So haben synthetische und fortschrittliche alternative Kraftstoffe (SuFAK) deutlich niedrigere Klimawirkungen als fossile Kraftstoffe. Dennoch wird jedem neu zugelassenen KFZ mit Verbrennungsmotor innerhalb der Flottenziele die gleiche Klimawirkung unterstellt, selbst wenn es tatsächlich mit kohlenstoffneutralen Brennstoffen betrieben wird. Um diese nicht sachgerechte Verallgemeinerung zukünftig zu beheben, wurde in der Flottenregulierung bereits ein Passus aufgenommen, dass in einer zukünftigen Version die Berücksichtigung alternativer Kraftstoffe zu prüfen ist.
Das Beratungsunternehmen Frontier Economics wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gebeten, einen detaillierten Entwurf für eine Anrechnung von CO2-Reduktionen aus SuFAK im Rahmen der EU-Flottenziele zu erarbeiten. In der nun veröffentlichten Studie wird ein entsprechendes Anrechnungssystem vorgestellt, das vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Technologien zur Emissionsreduzierung sicherstellen soll. Dieser Entwurf könnte als Vorlage für eine künftige Überarbeitung der Flottenziele dienen.
Der Gestaltungsvorschlag basiert auf folgenden Prinzipien:
Das vorgeschlagene Anrechnungssystem leistet einen Beitrag zur bezahlbaren individuellen Mobilität: Geringere Kosten zur Realisierung der Flottenziele schlagen sich potentiell in günstigeren Fahrzeugpreisen nieder.
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